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ALTAUTOENTSORGUNG

Entsorgung ohne Sorgen. Die Altautoentsorgung bei Auto- Östringer.

Seit dem 01. April 1998 gilt die Altauto-Verordnung. Sie besagt, dass Ihr ausgemusterter Wagen zu einer autorisierten Annahmestelle überführt werden muss - zur umweltgerechten und vorschriftsmäßigen Entsorgung. Dabei können wir Ihnen helfen.


Die Preise können Sie bei unserem Serviceberater anfragen.

Bringen Sie Ihr Altauto einfach zu einem Volkswagen Partner. Der überführt Ihren "Alten" zu einem Verwerter und befreit Sie auch von lästigem Papierkram. Sie erhalten von uns den Verwertungsnachweis. Außerdem meldet er den Wagen beim zuständigen Straßenverkehrsamt ab.

Das sollten Sie wissen. Grundlagen der Altautoentsorgung.


Wer künftig ein Altauto mit dem Ziel der Verwertung endgültig stilllegen will, muß dieses einem anerkannten zertifizierten Verwertungsbetrieb oder einer autorisierten Annahmestelle überlassen. Dort erhält der Letztbesitzer den sogenannten Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.


Grundlagen Die umweltgerechte Altautoentsorgung wird seit dem 01.04.98 durch die "Freiwillige Selbstverpflichtung zur umweltgerechten Altautoverwertung" (FSV) und die "Verordnung über die Entsorgung von Altautos" (Altauto-Verordnung) geregelt.


Im Zusammenhang mit den Altautoannahmestellen fordert die Freiwillige Selbstverpflichtung den Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur zur Annahme und Verwertung von Altfahrzeugen. Dieses Netz muss bis spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten der FSV aufgebaut worden sein.


Die Altauto-Verordnung stellt die ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Freiwilligen Selbstverpflichtung dar und enthält die Festlegung von wichtigen Umweltstandards und Pflichten für Annahmestellen, Verwertungsbetriebe und Shredderanlagen.

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